WWFSG 1989 § 2. Anforderungen an Wärmeschutz und Energieeinsparung, LGBl. Nr. 23/2022, gültig ab 23.06.2022

§ 2. Anforderungen an Wärmeschutz und Energieeinsparung

(1) Hinsichtlich der Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, die Energiekennzahlen und die Heizsysteme gelten die Anforderungen der Bauordnung für WienBO für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930 in der geltenden Fassung.

(2) Zur Festlegung der Förderbarkeit ist ein Energieausweis gemäß OIB-Richtlinie 6 in der gemäß Wiener Bautechnikverordnung 2020WBTV 2020 jeweils gültigen Fassung vorzulegen.

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