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DBA-Hongkong Artikel 27 IN-KRAFT-TRETEN, gültig ab 01.01.2011

Artikel 27 IN-KRAFT-TRETEN

(1) Die Vertragsparteien teilen einander schriftlich den Abschluss der nach ihren Gesetzen für das Inkrafttreten notwendigen Maßnahmen mit. Das Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Zeitpunkt des Empfangs der späteren dieser Mitteilungen folgt.

(2) Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung:

(a) in der Sonderverwaltungsregion Hongkong:

in Bezug auf Steuern der Sonderverwaltungsregion Hongkong für Veranlagungsjahre, die am oder nach dem 1. April jenes Kalenderjahres beginnen, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

(b) in Österreich:

in Bezug auf österreichische Steuern, für alle Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

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