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PV-Info 11, November 2016, Seite 22

Bindungswirkung von A1-Dokumenten

Petra Vrignaud

Im hier zu besprechenden Judikat hat sich das BVwG unmissverständlich zu der in der Praxis immer wieder auftauchenden Frage der Bindungswirkung und Rückwirkung von A1-Dokumenten geäußert (BVwG , L511 2005897-1).

Konkret ging es im gegenständlichen Sachverhalt um einen österreichischen Fleischverarbeitungsbetrieb, der Teile seines Verarbeitungsprozesses (Zerlegung und Verpackung von Fleischwaren) an ungarische Subunternehmer auslagerte, welche – zur Erfüllung ihrer Aufträge – ihre eigenen (aus Ungarn stammenden) Mitarbeiter einsetzten. Letztendlich verfügten sämtliche ungarische Mitarbeiter für die betreffenden Zeiträume über entsprechende A1-Dokumente, deren Ausstellung von den ungarischen Behörden jedoch mehrheitlich erst nach bereits erfolgtem Arbeitsantritt bzw teilweise sogar erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses – und damit rückwirkend – erfolgte.

Sachverhalt

Die zuständige österreichische Gebietskrankenkasse verneinte die Anerkennung der A1-Dokumente und unterwarf die Löhne der gegenständlichen Mitarbeiter der ASVG-Pflichtversicherung. Die Ungültigkeit der gegenständlichen A1-Dokumente wurde dabei zunächst damit argumentiert, dass der österreichische Auftraggeber und ...

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