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Überstundenentgelt und Abfertigung alt
Wird von der Vereinbarung des Zeitausgleichs für Überstunden abgegangen, so sind die regelmäßig ausbezahlten Überstunden in die Berechnung der Abfertigung einzubeziehen ().
Bei der Berechnung der Abfertigung alt sind Überstunden nur insoweit zu berücksichtigen, als sie das Entgelt regelmäßig erhöhen (). Durch Zeitausgleich konsumierte Überstunden oder eine einmalige Abrechnung von (durch Zeitausgleich nicht mehr konsumierten) Überstunden sind bei der Berechnung der Abfertigung nicht zu berücksichtigen (; ASG Wien , 3 Cga 242/99z).
Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Überstunden
Einmalige Leistungen sind auch dann nicht in die Abfertigung einzubeziehen, wenn sie in Einzelleistungen zerlegt werden, weil die im Abfertigungsrecht erforderliche Regelmäßigkeit fehlt ().
Maßgeblich für die Berechnung der Abfertigung ist dabei immer das letzte Jahr vor der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Ein über die Jahresdauer hinausgehender Beobachtungszeitraum ist nicht heranzuziehen (; , 9 ObA 8/14p). Die Abfertigung darf den Durchschnittsverdienst w...