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SWI 7, Juli 2014, Seite 350

Unionsrechtskonformität der deutschen Wegzugsbesteuerung

Der C-16412, DMC, erstmals zur deutschen „Wegzugsbesteuerung“ Stellung genommen. Konkret ging es um die Einbringung deutscher KG-Anteile durch eine österreichische GmbH in eine deutsche GmbH. § 20 Abs. 3 dUmwStG sah für diesen Fall den Ansatz des Teilwerts und damit die Aufdeckung der stillen Reserven vor, weil das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus einer Veräußerung ausgeschlossen ist. Anders als die Veräußerung der deutschen KG-Anteile dürfte Deutschland die Veräußerung der deutschen GmbH-Anteile nach dem DBA mit Österreich nicht besteuern. Der EuGH hat dies anhand der Kapitalverkehrsfreiheit überprüft, was insofern überraschend ist, als bisher in vergleichbaren Fällen die Niederlassungsfreiheit herangezogen wurde. Musil (FR 2014, 470 ff.) kritisiert zwar die Heranziehung der Kapitalverkehrsfreiheit, sieht aber mit dem Urteil jedenfalls für die deutsche Rechtslage weitgehend Rechtssicherheit hergestellt. Besonderes Interesse verdienen die Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit, die der EuGH wegen des steigenden Risikos der Nichteinbringung auch dann als gegeben ansieht, wenn die Steuerschuld nicht bis zur tatsächlich...

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