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SWI 9, September 2015, Seite 415

Künstlerbegriff nach dem DBA USA

(B. R.) – Gemäß Art 17 DBA USA kommt Österreich ein Besteuerungsrecht an Einkünften zu, die eine in den Vereinigten Staaten ansässige Person als Künstler (wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler oder Musiker) aus ihrer in Österreich persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht. Die Beschwerdeführerin tritt in verschiedenen Bereichen, darunter im Film,- Fernseh- und Musikgeschäft, als Akteurin auf. Im Zuge der gegenständlichen Veranstaltung in Österreich trat sie persönlich vor Publikum auf einer Bühne auf (sie gab im Wesentlichen ein Interview und führte kurze einfache „Tänzchen“ etc auf) und zog ein breites Publikum an. In der Vereinbarung mit dem Veranstalter über den Auftritt wird sie ausdrücklich als Künstlerin („artist“) bezeichnet und ihr unter anderem ein Mitspracherecht hinsichtlich der gestalterischen Ausrichtung eingeräumt.

Vor diesem Hintergrund kann der belangten Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie das seitens der Beschwerdeführerin für den Auftritt erhaltene Entgelt unter den Tatbestand des Art 17 DBA USA subsumiert hat. Es ist nicht entscheidend, ob der fragliche Auftritt selbst eine bestimmte künstlerische Qualität, Mindestdauer oder dergleichen aufweist, sondern nur, ob die Bes...

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