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Ankündigungen – Ausblicke
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat am einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz), zur Begutachtung verschickt. Die Begutachtungsfrist endete am . Geplant sind ab
eine verpflichtende Meldung der individuellen monatlichen Beitragsgrundlagen (die bisherigen Beitragsnachweisungen sollen somit entfallen);
eine generelle vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt anstelle der (fakultativen) Mindestangaben-Anmeldung;
die Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung um 4 Prozentpunkte;
S. 6 die Aufhebung der fallweisen Beschäftigung;
die Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze beginnend mit dem Jahr 2017;
der Entfall des Beitragszuschlags für neue Selbstständige, wenn die Meldung für die Pflichtversicherung spätestens acht Wochen nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides erfolgt.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.