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PV-Info 5, Mai 2015, Seite 5

Ankündigungen – Ausblicke

Monika Kunesch

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat am einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Meldepflicht-Änderungsgesetz), zur Begutachtung verschickt. Die Begutachtungsfrist endete am . Geplant sind ab

  • eine verpflichtende Meldung der individuellen monatlichen Beitragsgrundlagen (die bisherigen Beitragsnachweisungen sollen somit entfallen);

  • eine generelle vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt anstelle der (fakultativen) Mindestangaben-Anmeldung;

  • die Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung um 4 Prozentpunkte;

  • S. 6 die Aufhebung der fallweisen Beschäftigung;

  • die Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze beginnend mit dem Jahr 2017;

  • der Entfall des Beitragszuschlags für neue Selbstständige, wenn die Meldung für die Pflichtversicherung spätestens acht Wochen nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides erfolgt.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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