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SWI 8, August 2015, Seite 405

EuGH: Errichtung und Verkauf eines Einkaufszentrums auf Privatgrundstücken unterliegt der Mehrwertsteuer

In seinem Urteil vom , C-331/14, Petar Kezić s.p. Trgovina Prizma, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob bei der Errichtung eines Einkaufszentrums auf fünf dem Unternehmensvermögen sowie auf zwei dem Privatvermögen gewidmeten Grundstücken mit anschließendem Verkauf auch die Veräußerung der dem Privatvermögen gewidmeten Grundstücken der Mehrwertsteuer unterliegt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

S. 406 Herr Kezić ist seit 1995 als selbständiger Unternehmer eingetragen und übt als natürliche Person seinen Beruf unter der Firma „Trgovina Prizma“ aus. Herr Kezić erwarb von 1998 bis 2002 nicht als selbständiger Unternehmer, sondern privat sieben Grundstücke. Zwei dieser Grundstücke erwarb er in den Jahren 1998 und 2000 von einer natürlichen Person, die übrigen fünf in den Jahren 2001 und 2002 von einer Handelsgesellschaft. Bei diesen Erwerbsvorgängen musste Herr Kezić keine Mehrwertsteuer entrichten. Zwischen 2001 und 2003 erhielt Herr Kezić die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Bau eines Einkaufszentrums auf den sieben genannten Grundstücken. Im Mai 2003 veranlasste er sodann als selbständiger Unternehmer den Beginn der Baua...

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