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SWI 2, Februar 2021, Seite 104

Vertragsverletzung durch Österreich betreffend die Sonderregelung für Reisebüros

Entscheidung: Kommission/Österreich, C-787/19.

Am richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an die Republik Österreich, mit dem sie diese darüber informierte, dass nach Ansicht der Kommission der im UStG vorgesehene Ausschluss von Reiseleistungen an Steuerpflichtige, die diese für ihr Unternehmen nutzten, gegen die MwStSyst-RL verstoße. Daraufhin antwortete die österreichische Regierung, sie habe sich entschlossen, das UStG zu ändern und übermittelte den geänderten Gesetzeswortlaut. Die Kommission erwiderte jedoch, dass die Gesetzesänderung die gerügte Vertragsverletzung entgegen dem Vorbringen der österreichischen Regierung nicht beheben werde. Nach weiteren Schreiben zwischen Österreich und der Kommission und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission erhob die Kommission schließlich Klage gegen Österreich. Der EuGH hat hierzu entschieden:

Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art 73 sowie aus den Art 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, indem sie Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Meh...

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