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Sammelerlass zur Änderung der Erlässe zum internationalen Steuerrecht aufgrund der Finanzorganisationsreform
Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreform-gesetz (FORG), BGBl I 2019/104, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl I 2020/99, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht stehenden Erlässe, dem durch die Veröffentlichung dieses Sammelerlasses Rechnung getragen werden soll. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
Die Änderungen des Sammelerlasses finden ab Anwendung (, 2020-0.743.063, BMF-AV 2020/193).