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PV-Info 11, November 2013, Seite 5

Friendly Reminder: Service-Entgelt 2014 „E-Card-Gebühr“

Monika Kunesch
  • Höhe des Service-Entgelts: € 10,30.

  • Einzubehalten vom Dienstgeber mit der Abrechnung November, Verrechnungsgruppe „N89“.

  • Abzuführen mit den SV-Beiträgen bis .

  • Umfasster Personenkreis:

    • (freie) Dienstnehmer, Lehrlinge sowie Personen in einem Ausbildungsverhältnis, die am 15. 11. in einem krankenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis nach dem ASVG stehen oder

    • eine Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung erhalten.

  • Kein Serviceentgelt ist einzuheben für

    • Dienstnehmer, die am 15. 11. keine Bezüge erhalten (zB wegen Karenz oder Präsenzdienst);

    • Dienstnehmer, die am 15. 11. wegen Arbeitsunfähigkeit weniger als 50 % des Entgelts fortgezahlt erhalten;

    • geringfügig Beschäftigte;

    • Dienstnehmer, von denen bekannt ist, dass sie im ersten Quartal 2014 die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pension erfüllen.

    • Achtung NEU: generell kein Service-Entgelt für anspruchsberechtigte Angehörige!

Autorinnen und Autoren:
Monika Kunesch
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