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SWI 10, Oktober 2020, Seite 574

VfGH: Ein einer Erklärung offensichtlich anhaftender Willensmangel ist zu würdigen und kann zu einem Erstattungsanspruch nach dem Steuerabkommen Österreich – Liechtenstein führen

Hat eine Person eine unzutreffende Vorstellung vom Inhalt und den Folgen einer Erklärung und müsste dem Erklärungsempfänger aus den Umständen ein solcher Irrtum auffallen, kann ein Erstattungsanspruch gemäß Art 14 Abs 3 des Steuerabkommens Österreich – Liechtenstein bestehen.

Der Beschwerdeführer ist im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden, indem das BFG Willkür geübt und dem Parteivorbringen keine Beachtung geschenkt hat.

Sachverhalt: Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer verfügt über ein liechtensteinisches Gehaltskonto, das als Zahlstelle für seine in Liechtenstein erzielten Einkünfte dient. Nach Art 5 Abs 1 des zwischen Österreich und Liechtenstein abgeschlossenen Steuerabkommens war er bis zum Stichtag verpflichtet, der liechtensteinischen Zahlstelle mitzuteilen, ob die Nachversteuerung von Zinserträgen durch Einmalzahlung erfolgen solle (Art 8) oder eine Ermächtigung zur freiwilligen Meldung erteilt werde (Art 10). Nach den Regelungen des Steuerabkommens kommt es zwingend und automatisch zur Nachversteuerung durch Einmalzahlung, wenn die Zahlstelle nicht zur Erteilung einer freiwilligen Meldung ermä...

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