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SWI 10, Oktober 2020, Seite 573

Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Ab Juli 2020 haben im Rahmen der Mitteilungspflicht Steuerpflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die zwischen Mitte 2018 und Mitte 2020 genutzt wurden und ab dem zur Nutzung bereitstehen, grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Als Reaktion auf COVID-19 hat der Rat zwar den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Mitteilungsfristen einmalig zu verlängern. Insbesondere in Deutschland wurde diese Möglichkeit aber nicht genutzt, sodass seit die Mitteilungsfrist läuft. Glahe/Bossmann (DB 2020, 2029 ff) untersuchen anhand des angepassten Entwurfs eines dBMF-Schreibens die Frage, wodurch eine Mitteilungspflicht ausgelöst wird und für wen diese besteht. Grotherr (IWB 2020, 721 ff) arbeitet heraus, dass hybride Gestaltungen zwar als Inbegriff aggressiver Steuerplanung gelten, diese aber dennoch nicht in allen Fällen von der Mitteilungspflicht erfasst sind. Wer sich diese Themen gerne anhören möchte, dem kann der Podcast von Flick Gocke Schaumburg ans Ohr gelegt werden (https://podcasts.apple.com/mt/podcast/taxpod/id1468700861).

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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