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Und ewig lockt die atypische Beschäftigung
Während sich die Fälle atypischer Beschäftigung zwar vom VwGH zum BVwG verlagern, bleiben die Probleme und die grenzenlose Anzahl an Stehsätzen doch dieselben. Dieser Beitrag soll daher vor allem die Sachverhalte darstellen, um daran aufzuzeigen, woran die atypische Beschäftigung scheiterte und zur typischen Beschäftigung wurde. Obwohl es auch hier Ausnahmen gibt und manchmal eben doch kein Dienstvertrag vorliegt.
Kein (freier) Dienstvertrag: Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten für diverse Projekte
Die Auftraggeberin und die Auftragnehmerin schlossen einen Werkvertrag, dessen Inhalt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für diverse Projekte war. Die Auftragnehmerin sollte die Medienpräsenz von Projekten durch den Kontakt zu Journalisten erhöhen und entsprechende Texte verfassen. Es gab Treffen im Unternehmen, bei denen auch die Auftragnehmerin anwesend war. Teilweise arbeitete die Auftragnehmerin von zu Hause aus, teilweise aber auch im Unternehmen. Sie verwendete zunächst den Computer der Auftraggeberin, erhielt dann aber statt eines Honorars einen Laptop. Die Auftragnehmerin ließ sich nie vertreten (trotz einer entsprechenden Klausel im Vertrag).
S. 20 Die Gebietskrankenkasse ging aufgru...