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Zweifelsfragen bei der Wegzugsbesteuerung
Die deutsche Wegzugsbesteuerung erfasst nach § 6 AStG nur Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %. Wassermeyer (IStR 2013, 1 ff.) analysiert Zweifelsfragen, die sich aus § 6 AStG ergeben, u. a. zu den Erwerben von Todes wegen. Meinungsstreit besteht in Deutschland insbesondere darüber, ob der Erblasser oder der Erbe Steuerpflichtiger für Zwecke der Wegzugsbesteuerung ist. Ist es nämlich mit der herrschenden Meinung noch der Erblasser, wird die Wegzugssteuer auf der Basis des von ihm erzielten Einkommens festgesetzt. Dies verträgt sich aber nach Wassermeyer nicht mit der ebenfalls herrschenden Meinung, wonach der Besteuerungstatbestand des § 6 AStG in letzter Sekunde der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht des Erblassers realisiert wird. Diese herrschende Meinung führe zu Widersprüchen mit den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Ertragsteuerrechts, wenn Erbe zwar ein Steuerinländer ist, die Anteile an den Kapitalgesellschaften aber durch ein Vermächtnis an Steuerausländer übertragen werden. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich zudem bei Nacherbschaften, wenn zwar der Vorerbe Steuerinländer, der Nacherbe aber Steuerausländer ist. Diese Widersprüche könne nur der Ges...