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SWI 10, Oktober 2013, Seite 458

EuGH: Einfuhrumsatzsteuerschuld entsteht auch beim Raub von Waren aus einem Zolllager

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom , Rs. C-273/12, Harry Winston, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation über die Auslegung des Art. 206 Zollkodex (ZK) und des Art. 71 MwStSyst-RL, ob der Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren den Mehrwertsteuertatbestand und -anspruch entstehen lässt. Die Fragen ergaben sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Directeur général des douanes et droits indirects (Generaldirektor der Dienststelle für Zölle und indirekte Steuern) und dem Chef de l’agence de poursuites de la Direction nationale du renseignement et des enquêtes douanières (Leiter der Fahndungsstelle der nationalen Direktion des Nachrichtendienstes und der Zollfahndung) (in weiterer Folge: Zollverwaltung) auf der einen und der Gesellschaft Harry Winston SARL (in weiterer Folge: Harry Winston) auf der anderen Seite wegen der Entrichtung von Zöllen und Mehrwertsteuer für Waren, die gestohlen wurden, nachdem sie in das Zolllagerverfahren übergeführt worden waren.

Nach einem bewaffneten Raub mit Freiheitsberaubung am , in dessen Verlauf in das Zolllagerverfahren übergeführte Schmuckstücke entwendet wurden, hat die Zollverwaltung durch Erhe...

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