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Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Neues DBA mit Island
Mit der Kundmachung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und Island, BGBl III 2017/25, ausgegeben am , bestehen zwischen diesen beiden Staaten erstmals Regelungen zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Das DBA Island folgt grundsätzlich weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist aufseiten Islands gemäß Art 22 DBA Island die Anrechnungsmethode vorgesehen. Österreich wendet demgegenüber die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt an. Bei Dividenden und Lizenzgebühren kommt allerdings auch auf österreichischer Seite die Anrechnungsmethode zur Anwendung. Im Folgenden werden die wesentlichen Bestimmungen kurz zusammengefasst:
Gemäß Art 5 Abs 3 DBA Island begründen Baustellen erst nach 12 Monaten eine Betriebsstätte.
Das Besteuerungsrecht für Zinsen wird in Art 11 DBA Island zur Gänze dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Damit ist...