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Digitalsteuern und sachlicher Anwendungsbereich von DBA
Ismer/Jescheck (Intertax 2018, 573 ff) untersuchen, inwieweit die auch von der EU geplanten Regelungen für Digitalsteuern unter den sachlichen Anwendungsbereich von DBA nach Art 2 OECD-MA fallen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist. Man könne dies einerseits damit begründen, dass diese Digitalsteuern einen treaty override darstellen, andererseits aber auch damit, dass sie außerhalb des von Art 2 OECD-MA umschriebenen Anwendungsbereichs von DBA stehen. Dies spreche dafür, den sachlichen Anwendungsbereich von DBA nach Art 2 OECD-MA zu erweitern. Es sei zwar nachvollziehbar, dass durch Digitalsteuern die Möglichkeiten zur Steuervermeidung für davon betroffene Steuerpflichtige eingeschränkt werden. Allerdings soll es dadurch nicht auch zu Doppelbesteuerungen kommen. Diese Intention ist auch der Begründung der Richtlinienentwürfe der EU zu entnehmen, wonach zur Abmilderung negativer Auswirkungen einer möglichen Doppelbesteuerung die Mitgliedstaaten den Unternehmen ermöglichen sollen, entrichtete Digitalsteuern als Kosten von der KöSt-Bemessungsgrundlage abzuziehen.