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EuGH: Estnische Verkaufsteuer ist keine Mehrwertsteuer
Das Viking Motors ua, C-475/17, EU:C:2018:636, betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung von Art 401 MwStSystRL hinsichtlich der Frage, ob eine estnische Verkaufsteuer der Mehrwertsteuer entspricht. Die streitgegenständliche (vom bis erhobene) 1%ige Verkaufsteuer wurde auf Gegenstände und Dienstleistungen erhoben, die im Stadtgebiet von Tallinn oder von dort aus an eine natürliche Person in der Gastronomie oder im Dienstleistungsgewerbe verkauft bzw erbracht wurden. Viking Motors, TKM Beauty Eesti und TKM King zum einen sowie Kaubamaja und Selver zum anderen erhoben beim Tallinna Halduskohus (Verwaltungsgericht Tallinn, Estland) Klagen auf Nichtigerklärung der Steuerbescheide und der sie betreffenden Bescheide der Finanzverwaltung sowie auf deren Verurteilung, die Verkaufsteuer zu erstatten und Zinsen zu zahlen, da die Verkaufsteuer insbesondere gegen Art 401 MwStSystRL verstoße. Das Verwaltungsgericht Tallinn wies die Klagen von Viking Motors, TKM Beauty Eesti und TKM King ab. Den Klagen von Kaubamaja und Selver gab das Gericht hingegen statt; jedoch nur insoweit, als die Verkaufsteuer auf Verkäufe verbrauchsteuerpflichtiger Waren...