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PV-Info 3, März 2017, Seite 1

Personalverrechnungsrelevante Themen des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2017/2018

Monika Kunesch
  • Beschäftigungsbonus: Ab sollen Arbeitgebern, die zusätzliche Jobs schaffen, in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet werden. Dies gilt für jene Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH.

  • Der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, die bei Neueinstellung bereits über 50 Jahre alt sind, soll gelockert werden (Änderung des § 105 Abs 3b letzter Satz ArbVG ab ).

  • AUVA-Zuschuss: Für alle Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern soll der Zuschuss von 50 % auf 75 % der Entgeltfortzahlung steigen.

  • Arbeitszeitflexibilisierung und Mindestlohn: Sofern die Sozialpartner bis zum kein Paket zur Arbeitszeitflexibilisierung vereinbaren, wird die Regierung im dritten Quartal einen eigenen Vorschlag beschließen. Wird zum Thema „Mindestlohn von 1.500 €“ mit den Sozialpartnern im ersten Halbjahr kein „Stufenplan“ vereinbart, wird auch diesbezüglich eine gesetzliche Regelung beschlossen.

  • Arbeitnehmerschutz und Arbeitsinspektorate: Ein konkreter Vorschlag, beispielsweise zur Reduktion von Meldepflichten nach dem AZG, soll Mitte des Jahres vorliegen.

  • Vereinfachung bei Mehrfachversicherung: Es soll eine automatische Differenz...

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