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EuGH: Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Rechnungen bei Vorlage von Beweisen vor Steuerfestsetzung
Im Urteil vom , Rs. C-271/12, Petroma Transports, ging es um ein Vorabentscheidungsersuchen des belgischem Cour d’appel de Mons im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Petroma Transports SA, Martens Énergie SA, Martens Immo SA, Martens SA und F. Martens, G. Martens und T. Martens, die zusammen die Martens-Gruppe bilden, einerseits und dem belgischen Staat andererseits über dessen Weigerung, ihnen das Recht auf Vorsteuerabzug für innerhalb der Martens-Gruppe erbrachte Dienstleistungen zu gewähren.
Die Martens-Gruppe besteht aus mehreren Gesellschaften, die verschiedene Tätigkeiten ausüben wie z. B. den Kauf, Verkauf und Transport von Erdölprodukten sowie die Erbringung von Bauleistungen. Petroma Transports SA war die Hauptgesellschaft der Martens-Gruppe, was den Personalbestand anbelangt, und erbrachte mehrere Dienstleistungen an die anderen Gesellschaften dieser Gruppe. Es wurden Verträge geschlossen, um den Einsatz dieses Personals im Rahmen der Dienstleistungen innerhalb der Gruppe zu regeln. Diese Verträge sahen eine Vergütung dieser Dienstleistungen auf der Grundlage der vom Personal geleisteten Arbeitsstunden vor.
Bei den ab dem Jahr 1997 durchgeführten Kontrollen stellt...