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SWI 7, Juli 2013, Seite 292

Deutschland: Vermittlungsausschuss einigt sich auf Jahressteuergesetz 2013

In Deutschland haben sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 geeinigt. Damit können nun wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird künftig steuerlich günstiger bewertet. Für Arbeitnehmer wird es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen. Für freiwillig Wehrdienstleistende gelten steuerliche Neuregelungen, ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Weiterhin wird die geförderte private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet. Außerdem werden bestimmte Steuergestaltungsmodelle (das sog. Goldfinger-Modell, der RETT-Blocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH) eingeschränkt. Sobald Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag zustimmen, können die Gesetze in Kraft treten.

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