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Kein freier Dienstvertrag für Taxifahrer
Die Frage, ob Taxifahrer mit freiem Dienstvertrag beschäftigt werden können, musste der VwGH ja schon einige Male entscheiden. Wenig überraschend stuft der VwGH die Taxifahrer auch dieses Mal als echte Dienstnehmer ein. Klargestellt hat der VwGH einmal mehr, dass das Dienstverhältnis im steuerrechtlichen Sinn ein eigenständiger Begriff ist und die Beurteilung in anderen Rechtsgebieten unerheblich ist ().
Sachverhalt
Die Taxifahrer verpflichteten sich zum Lenken eines Taxis mit allen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Zeit, in der ihnen das Taxi zur Verfügung stand, teilten sie sich nach Auftragslage selbst ein. Arbeitszeitaufzeichnungen wurden nicht geführt. Die Übergabe der Fahrzeuge erfolgte an verschiedenen Orten, die sich die Fahrer untereinander ausmachten. Der Fahrzeugschlüssel wurde in einer am Fahrzeug befindlichen Schlüsselbox verwahrt. Bei Arbeitsbeginn musste der Funk eingestellt werden, die Aufträge wurden grundsätzlich von der Funkzentrale zugewiesen (Ausnahmen bildeten Stammkunden oder Kunden am Standplatz). Zwar bestand laut Vertrag mit der Revisionswerberin ein Ablehnungsrecht, seitens der Funkzentrale jedoch nicht. Eine unbegründete Ab...