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AR aktuell 2, April 2021, Seite 84

Aufgriffsrechte für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters zulässig

Michael Barnert

Die beiden Autoren Bernhard Gonaus und Gerald Schmidsberger besprechen in ihrem Beitrag in RdW 2020, 896, die Frage der Zulässigkeit gesellschaftsvertraglicher Aufgriffsrechte in der Gesellschafterinsolvenz und der Vereinbarung von Abfindungsbeschränkungen vor dem Hintergrund eines kürzlich veröffentlichten zu 6 Ob 64/20k.

Die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung von Aufgriffsrechten ermöglicht es den Gesellschaftern, den Geschäftsanteil ihres insolventen Mitgesellschafters gegen Bezahlung einer Abfindung aufzugreifen und somit den unerwünschten Beitritt eines fremden Dritten in die Gesellschaft abzuwenden. Die hM ging bereits vor dem Urteil des OGH von der Zulässigkeit solcher Vereinbarungen aus, während Firmenbuchgerichte die Eintragung von Gesellschaftsverträgen mit derartigen Aufgriffsrechten unter Berufung auf § 26 Abs 3 IO ablehnten.

Der OGH sprach sich in seinem Urteil zu 6 Ob 64/20k ausdrücklich für die Zulässigkeit von gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten in der Gesellschafterinsolvenz aus. Bei den Aufgriffsrechten der Mitgesellschafter handle es sich demnach nicht um „Anträge“ des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens iSd § 26 Abs 3 IO; vielmehr se...

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