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Zweifelsfälle bei der Anwendung der Lizenzschranke
Loose (PIStB 2022, 131 ff) erläutert zwei dBMF-Schreiben aus dem Jänner 2022 zu Zweifelsfragen bei der Anwendung der Lizenzschranke nach § 4j dEStG. Die Finanzverwaltung konkretisiert darin ihre Interpretation zum Thema Präferenzregelungen, wonach die Lizenzschranke nur greift, wenn die Lizenzeinnahmen einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigen Besteuerung unterliegen. Die deutsche Finanzverwaltung nehme dabei eine weite Auslegung vor, sodass etwa auch gemischte Gesellschaften in der Schweiz die Anwendung der Lizenzschranke auslösen können. Steuerpflichtige sollten daher ihre Konzernstrukturen hinsichtlich der in den dBMF-Schreiben als schädlich eingestuften Regime durchforsten und die geforderten Dokumentationen frühzeitig erstellen. Zu beachten sei zudem, dass weltweit mittlerweile die meisten Staaten den modifizierten Nexus-Ansatz umgesetzt haben. Zumindest nach Ende der OECD-Übergangsfrist, somit ab dem , sei die Lizenzschranke daher in vielen Fällen nicht mehr einschlägig. Von unverändert hoher Praxisrelevanz sei jedoch die noch nicht geklärte Behandlung des FDII-Regimes in den USA.