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Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand
Seit dem Inkrafttreten der EFZG-Novelle bleibt ein nach dem EFZG bestehender Entgeltfortzahlungsanspruch auch bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen. Auf diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer zu Lasten des Krankenversicherungsträgers in einem Gesamtvergleich aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht verzichten, weshalb für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Krankengeld nach dem ASVG gebührt ().
Sachverhalt
Dem Anlassfall liegt ein Arbeitsverhältnis zugrunde, das im November 2018 begann. Am war der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig, was der Arbeitgeber aber anders sah und am selben Tag die Entlassung aussprach. Das vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber angestrengte arbeitsgerichtliche Verfahren endete am mit einem Vergleich, nach dem das Arbeitsverhältnis nicht durch Entlassung zum , sondern durch einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum enden sollte. Zugleich verpflichtete sich der Arbeitgeber, 3.000 € brutto an Lohn und Sonderzahlungen zu zahlen. Durch den Vergleich sollten sämtliche Ansprüche aus dem vormaligen Arbeitsverhältnis abschließend bereini...