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Steuerpflicht für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen während des Urlaubs?
Nach Ansicht des BFG bleiben Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen auch im Urlaub steuerfrei, wobei es zudem nicht relevant ist, wann und in welchem Ausmaß der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum diesen Urlaub konsumiert (; Amtsrevision eingebracht). Eine ausführliche Analyse, ob das vom BFG zur Begründung herangezogene Erkenntnis des , auf den entscheidungsgegenständlichen Sachverhalt überhaupt anwendbar ist, erfolgt in diesem Beitrag.
Sachverhalt
Die Arbeitgeberin (Betreiberin einer Privatklinik) bezahlte an Teile ihrer Arbeitnehmer monatlichpauschale Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) zur Gänze steuerfrei aus. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde der Anteil für die während des Urlaubs mit dem Urlaubsentgelt ausbezahlten SEG-Zulagen steuerpflichtig nachverrechnet, weil während dieser Zeit keine Arbeitsleistungen unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen erbracht wurden. Dabei wurde entsprechend den Ausführungen in Rz 1132 LStR 2002 von einem Zwölftel dieser pauschalen SEG-Zulagen die entsprechende darauf entfallende Lohnsteuer ermittelt und die Arbeitgeberin dafür zur Haftung gemäß § 82 EStG herangezogen. Dass die Arbei...