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Unrichtige Abgabenfestsetzung aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen
Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Frage der Zulässigkeit amtswegiger Wiederaufnahmen hinsichtlich der Besteuerung von Schweizer Pensionseinkünften auseinander ().
Der Beschwerdeführer bezog seit 2006 eine Pension aus der Schweiz. Er erklärte diese Einkünfte als steuerbefreite Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt erließ zunächst erklärungskonforme Bescheide, nahm jedoch in weiterer Folge die Verfahren für die Jahre 2011 bis 2015 wieder auf, wobei die Schweizer Pensionseinkünftein den neuen Bescheiden (2011 bis 2015) unter Anwendung der Anrechnungsmethode besteuert wurden.
Sachverhalt
Laut eigenen Angaben hatte der Beschwerdeführer über eine telefonische Anfrage betreffend die Steuererklärung für 2006 vom Finanzamt die Auskunft erhalten, dass diese Pensionen unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit wären. Daher hatte er diese auch fortlaufend als unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Einkünfte erklärt. Dies wurde vom Finanzamt bis zu den Wiederaufnahmen auch nie beanstandet. Der Beschwerdeführer vertrat nun die Ansicht, dass das Finanzamt aufgrund des Telefonats von Anfang an gewusst habe, dass es sich bei den Ei...