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EuGH: Mehrwertsteuerbefreiung für „Betreutes Wohnen“
Im Urteil vom , Les Jardins de Jouvence, C-335/14, befasste sich der EuGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Cour d’appel de Mons wegen der Versagung des Abzugs der im Rahmen von Bauarbeiten, die Les Jardins de Jouvence (iwF LJJ) im Hinblick auf den Betrieb einer Einrichtung für betreutes Wohnen durchgeführt hat, entrichteten Mehrwertsteuer. LJJ, die im Jahr 2004 gegründet wurde, ist eine Genossenschaft belgischen Rechts, deren Gesellschaftszweck im für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitraum darin bestand, Pflegeeinrichtungen zu betreiben und zu verwalten und alle Tätigkeiten auszuüben, die direkt oder indirekt mit der Gesundheitsversorgung und Hilfe für Kranke, Senioren und für Behinderte oder andere Personen zusammenhängen. Im Oktober 2004 teilte LJJ der belgischen Steuerverwaltung die Aufnahme ihrer Tätigkeit der Vermietung von Studios an nicht behinderte Personen mit. Die Steuerverwaltung registrierte LJJ daraufhin für Mehrwertsteuerzwecke.
Am erhielt LJJ eine vorläufige Betriebsgenehmigung für die Einrichtung für betreutes Wohnen „Les Jardins de Jouvence“. Diese Einrichtung für betreutes Wohnen stellt ihren Bewohnern Wohnungen für ein oder zwei Personen z...