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SWI 4, April 2016, Seite 229

Umsatzsteuersatz für Fotobücher

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr 2015/2254 vom zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) hat die Europäische Kommission unionseinheitlich festgelegt, dass eine fest gebundene Ware (sogenanntes „Fotobuch“) aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 cm x 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Aktivitäten, Veranstaltungen, Personen usw auf den jeweiligen Fotos in die Position 4911 91 00 der KN als Fotografien einzureihen ist. Eine Einreihung in die Position 4901 der KN als Buch wird mit der Begründung ausgeschlossen, dass das Fotobuch nicht zum Lesen bestimmt ist (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 4901, Absatz 1). Somit kann die in diesem Zusammenhang ergangene Findok-Information vom , SZK-010219/0269- USt/2009, die eine Besteuerung von Lieferungen bzw die Einfuhr von Fotobüchern mit dem ermäßigten Steuersatz vorsieht, nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Anpassung der UStR 2000, Rz 1173a, an die in dieser Information dargelegten Ausführungen erfolgt im Rahmen des UStR-Wartungserlasses 2016. Vor dem Hintergrund der in der zolltariflichen Durchführungsverordnung (EU) Nr 2015/2254 festgesetzt...

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