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§ 12 EStG und (Ersatz-)Investitionen in einer ausländischen Betriebsstätte
Section 12 Austrian Income Tax Act and (Re)Investments in Foreign Permanent Establishments
According to the ECJ, the limitation of the tax-free transfer of specific capital gains realized on the sale of a capital asset to assets used in domestic permanent establishments infringes the freedom of establishment. Sabine Kanduth-Kristen suggests an amendment to sec 12 Austrian Income Tax Act in order to fulfill the obligations under Art 49 Treaty on the Functioning of the European Union and Art 31 Agreement on the European Economic Area.
I. Geltende Rechtslage
Gemäß § 12 EStG können natürliche Personen stille Reserven aus der Veräußerung von Anlagevermögen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von im Jahr der Veräußerung angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens übertragen. Das Wirtschaftsgut, auf das stille Reserven übertragen werden, muss gem § 12 Abs 3 Z 2 EStG in einer inländischen Betriebsstätte verwendet werden. Die Einschränkung auf die Verwendung in inländischen Betriebsstätten wurde bereits in der Vergangenheit aus unionsrechtlichen Gründen kritisiert.
II. EuGH-Urteil Kommission/Deutschland
Nach dem , Kommission/Deutschland, verstößt § 6b dEStG gegen Art 49 AEUV und Art 31 des Abkommens üb...