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Begünstigte Mahlzeiten außerhalb des Betriebs als steuerfreier Vorteil
Bezahlt der Arbeitgeber direkt einen Zuschuss zu den Kosten für Mahlzeiten von Arbeitnehmern in einer Gaststätte, kann dies nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG subsumiert werden ().
Sachverhalt
Ein Holzbauunternehmen ermöglichte seinen Arbeitnehmern die Einnahme von um 4,40 € verbilligten Mahlzeiten in Gaststätten sowohl am Betriebsstandort als auch an Orten, an denen Montagearbeiten durchgeführt wurden. Dafür hat der Arbeitgeber den Vorarbeitern oder Partieführern Bargeldbeträge übergeben, mit denen dann in Gaststätten Zuzahlungen von 4,40 € für die Konsumation der Arbeitnehmer geleistet wurden. Als Nachweis für die tatsächliche Essenskonsumation wurden dem Arbeitgeber Essensrechnungen vorgelegt.
Im Zuge einer GPLA verneinte das Finanzamt die Anwendbarkeit der Steuerbegünstigung gemäß § 3 Abs 1 Z 17 EStG für die Essenszuschüsse und verrechnete entsprechende Lohnabgaben nach. Nach Ansicht des Finanzamtes sei weder eine Verköstigung am Arbeitsplatz vorgelegen, noch habe es sich um Gutscheine für Mahlzeiten gehandelt; vielmehr habe es sich um Barzuwendungen, die nicht von der Steuerbegünstigung gemäß § 3 Abs 1 Z 17 EStG umfasst sind, gehandelt.
Erkenntnis des BFG
Dem gegen diese Rechtsansicht...