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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2019
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2019 liegen vor (Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten):
Die Aufwertungszahl für 2019 beträgt 1,020. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
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Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 171 € | 174 € |
für laufende Bezüge, monatlich | 5.130 € | 5.220 € |
für Sonderzahlungen, jährlich | 10.260 € | 10.440 € |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | 5.985 € | 6.090 € |
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Geringfügigkeitsgrenze | bis | ab |
Monatlich | 438,05 € | 446,81 € |
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich | 657,08 € | 670,22 € |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2019 voraussichtlich:
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Monatliche Beitragsgrundlage | Versicherungsanteil | Verrechnungsgruppe |
bis 1.681 € | 0 % | N 25a |
über 1.681 € bis 1.834 € | 1 % | N 25b |
über 1.834 € bis 1.987 € | 2 % | N 25c |
über 1.987 € | 3 % |
Die Auflösungsabgabe beträgt 2019 131 €.