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SWI 10, Oktober 2012, Seite 442

Sprache der Verrechnungspreisdokumentation

Wird die Verrechnungspreisdokumentation von multinationalen Unternehmen auf der Grundlage der EU-Ratsentschließung über den EU-Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation verbundener Unternehmen, ABl. Nr. C 176 vom , aufgebaut (EU-VPD), wird diese als Kerndokument für die Beurteilung der Verrechnungspreise eines multinationalen Unternehmens in Österreich anerkannt (VPR 2010, Rz. 309). Ob sich multinationale Unternehmen der EU-VPD unterwerfen wollen, ist ihnen zwar freigestellt; wenn sich aber ein internationaler Konzern für die EU-VPD entscheidet, dann trifft ihn die Verpflichtung, sie EU-weit kohärent anzuwenden (Z 10 EU-VPD), und es ist der Konzern demnach verpflichtet, ein Masterfile mit einer Dokumentation für den Gesamtkonzern und eine landesspezifische Dokumentation vorzulegen (Z 15 EU-VPD).

Während das Masterfile durchaus in englischer Sprache erstellt werden kann und eine Übersetzung nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden soll (Z 23 EU-VPD), ist die landesspezifische Dokumentation in einer vom jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschriebenen Sprache abzufassen (Z 9 EU-VPD). Da in Österreich nach Art. 8 B-VG die deutsche Sprache als Staatssprache vorgeschrieben ist, ergibt si...

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