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Ersatzruhe und Urlaub
8 ObA 1/15b.
Entsprechend § 4 Abs 2 UrlG (kein Urlaub in Zeiträumen der Entgeltfortzahlung bei Entfall der Arbeitsleistung möglich) kann auch in Zeiten des Anspruchs auf eine Ersatzruhe kein Urlaub konsumiert werden.