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Revisionen in Sachen Werkvertrag und freier Dienstvertrag
Wer die Erkenntnisse des BVwG nicht akzeptieren will, braucht gute Gründe, um diese beim VwGH anzufechten, will er nicht die bloße Zurückweisung riskieren. Gegen ein Erkenntnis des BVwG ist die Revision nur zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des VwGH abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des VwGH nicht einheitlich beantwortet wird. Die folgenden Fälle zeigen großteils, wie man es nicht schafft.
Speisenzusteller
Die Zusteller erhielten in den monatlichen Zusteller-Besprechungen ihren Dienstplan, waren in den verschiedenen Gastgewerbebetrieben anwesend und lieferten die bestellten Speisen mit dem eigenen PKW. Sie hielten sich grundsätzlich an die Dienstpläne, meldeten sich im EDV-System an und ab. Warmhaltetaschen, Arbeitskleidung und ein Magnetschild mit Firmenaufschrift wurden zur Verfügung gestellt. Es wurde Kilometergeld bezahlt, während der Woche war ein Stundenhonorar vereinbart, am Wochenende wurde nach der Anzahl der Zustellungen bezahlt (625,65 € für 215 Zustellungen). Bei Dienstverhinderun...