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Anwendbares Abfertigungsrecht bei Konzernwechsel vom Ausland nach Österreich
OLG Linz , 12 Ra 6/15m.
§ 46 Abs 3 BMSVG sieht für bestimmte Dienstverhältnisse, die nach dem beginnen, die ausnahmsweise Weiteranwendung des alten Abfertigungsrechts vor. Dies S. 199 gilt zB dann, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns in ein neues Arbeitsverhältnis wechselt.
Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Regelung ist aber, dass das ursprüngliche (vor 2003 begonnene) Arbeitsverhältnis vor dem Konzernwechsel dem alten Abfertigungsrecht unterlegen ist. Wechselt ein Arbeitnehmer von einem deutschen zu einem österreichischen Konzernunternehmen, kommt für das neue Arbeitsverhältnis das BMSVG zur Anwendung, auch wenn das deutsche Konzerndienstverhältnis, das keinen Abfertigungsanspruch begründet, vor 2003 begonnen hat.