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Zuordnung von Beteiligungen zu Personengesellschaftsbetriebsstätten
Ist an einer inländischen Personengesellschaft ein im Ausland ansässiger Mitunternehmer beteiligt und befinden sich im Gesamthand- und/oder Sonderbetriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, in welchen Fällen dem Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht an den Kapitalgesellschaften zusteht. Dötsch/Pung (DB 2019, 146 ff) zeigen, dass grundsätzlich danach zu unterscheiden ist, ob es sich um einen DBA- oder einen Nicht-DBA-Fall handelt und ob in DBA-Fällen die Kapitalgesellschaft in einem der Vertragsstaaten oder in einem Drittstaat ansässig ist. Die Entscheidung über die Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte wird in der deutschen Praxis dadurch erschwert, dass es dazu weder eine abgestimmte Verwaltungsauffassung noch eine gefestigte Rechtsprechung des BFH gibt. Diese Analyse gilt auch für Österreich, wo sich bei der Beurteilung im Einzelfall immer wieder zeigt, dass die Fragen zwar einfach, genaue Antworten aber schwierig sind.