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Steuerliche Folgen des Brexit
Das österreichische Justizministerium hat am einen Begutachtungsentwurf mit Brexit-Begleitmaßnahmen für englische Rechtsanwälte und englische Gesellschaften mit tatsächlichem Sitz in Österreich versendet (Brexit-Begleitgesetz 2019). Dieses enthält keine steuerrechtlichen Bestimmungen; das BMF hat aber Informationen über die steuerlichen Folgen des Brexit veröffentlicht, wonach derzeit offensichtlich keine Notwendigkeit gesehen wird, ein eigenes steuerliches Brexit-Steuerbegleitgesetz zu verabschieden. Kappel/Platzer (https://steuernachrichten.pwc.at/blog/2019/01/21/hard-brexit-auswirkungen-auf-die-besteuerung-natuerlicher-personen/) geben einen Überblick über die vom BMF vertretenen Ansichten auf dem Gebiet der Ertragsteuern. Inhaltlich hat sich das BMF an die Regelungen im deutschen Brexit-Steuerbegleitgesetz angelehnt, wonach der Brexit bei bereits „Weggezogenen“ nicht zu einer sofortigen Versteuerung der stillen Reserven führen soll.