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SWI 2, Februar 2005, Seite 52

Liquidation einer schweizerischen Holdinggesellschaft

Sind zwei österreichische Kapitalgesellschaften seit 1995 an einer schweizerischen Holdinggesellschaft zu je 50 % beteiligt, die ihrerseits 49 % an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5 % ihrer „Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften, dann stellen diese beiden Veräußerungsvorgänge keine „schädlichen Passiveinkünfte" dar, S. 53die hinsichtlich der Gewinnausschüttungen der schweizerischen Holdinggesellschaft Anlass für den „Methodenwechsel" geben könnten.

Beträgt der Anschaffungswert (und Buchwert) der Beteiligung an der schweizerischen Holdinggesellschaft für die beiden österreichischen Gesellschaften je 100 und kaufen diese beiden österreichischen Gesellschaften von ihrer schweizerischen Holding-Tochtergesellschaft die Saudiarabien-Anteile um je 300 zurück, dann erzielt damit die Holdinggesellschaft einen Gewinn von 400; dies unter der Annahme, dass die 1995 in die schweizerische Holdinggesellschaft eingeflossenen Kapitalmittel von 200 für die Anschaffung der Saudiarabien-Beteiligung verwendet worden sind und damit den Buchwert der Beteiligung darstellen (2 (x) 300 ­ 200 = 400)...

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