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SWI 5, Mai 2001, Seite 239

Hinzurechnungsbesteuerung und DBA-Recht

Gerald Toifl

In einem Verfahren vor dem Pariser Finanzgericht stellte sich die Frage, ob die französischen Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-rules) mit dem DBA Frankreich-Schweiz in Einklang stehen. Hinzurechnungsbesteuerung bedeutet grob gesprochen, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft unmittelbar (d. h. ohne Gewinnausschüttung) beim inländischen Gesellschafter dieser ausländischen Gesellschaft steuerlich erfasst werden. Das Pariser Gericht kam in seinem Urteil vom zu dem Ergebnis, dass Art. 7 Abs. 1 des genannten DBA (vergleichbar Art. 7 Abs. 1 OECD-MA) der französischen Hinzurechnungsbesteuerung entgegensteht. Rontani/Coin (International Tax Review April 2001) beschreiben die dabei vom Gericht angestellten Überlegungen. Der Ausgang dieses Verfahrens ist auch für Österreich von großem Interesse, weil das BMF derzeit die Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung überlegt und auch bereits einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag entworfen hat. Dieser Gesetzesvorschlag ist Gegenstand des am an der WU Wien stattfindenden 8. Symposions zum Internationalen Steuerrecht. Die geplanten Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung werden zudem insbesondere in den Beiträ...

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