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EuGH: Betriebsführung eines Versicherungsbetriebs nicht mehrwertsteuerbefreit
Am beantragte die Försäkringsaktiebolag Skandia beim Skatterättsnämnd die Erteilung eines Vorbescheids darüber, ob die Betriebsführung für die Livbolag eine mehrwertsteuerfreie Versicherungsdienstleistung sei. Dieser war der Ansicht, dass die geplante Betriebsführung keine steuerfreie Versicherungsdienstleistung sei. Der daraus resultierende Rechtsstreit gelangte zum Regeringsrätt, das dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG vorlegte. Das vorlegende Gericht wollte wissen, ob eine Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, die Tätigkeit eines vollständig in seinem Besitz befindlichen Versicherungsunternehmens zu übernehmen, einen steuerfreien Versicherungsumsatz i. S. d. Art. 13 Teil B lit. a der 6. MWSt-RL darstellt.
Der EuGH stellt in seinem Urteil zunächst fest, dass nach Art. 13 Teil B lit. a der 6. MWSt-RL die Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazu gehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden, befreit sind. Die Försäkringsaktiebolag Skandia möchte die Tätigkeit der Livbolag ausüben, ohne irgendein im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehendes Risiko zu übernehmen, sodass die von der...