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SWI 5, Mai 2001, Seite 200

Inländische Vertriebsassistenz für schweizerischen Medikamentenhersteller

Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine „Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn wenn die Medikamente nur vom österreichischen Zwischenhändler gekauft werden können, wenn sonach offenkundig ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht besitzen, für ihren schweizerischen Arbeitgeber Verkaufsverträge abzuschließen (bzw. dem gleichzustellende Bestellungen entgegenzunehmen), dann ist das für die Vertreterbetriebstätte wesentlichste Tatbestandselement nicht erfüllt. Dass Bestellungen für den österreichischen Zwischenhändler entgegengenommen werden, ist daher im gegebenen Zusammenhang unschädlich. (EAS 1825 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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