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SWI 9, September 2010, Seite 448

EuGH: Erhebung der Gesellschaftsteuer ohne tatsächliche Zuführung des Kapitals verstößt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs C-35/09, Paolo Speranza, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Erhebung einer Gesellschaftsteuer nach den Bestimmungen der Kapitalansammlungs-RL beim Ersterwerb von Gesellschaftsrechten zulässig ist, auch wenn es tatsächlich zu keiner Zufuhr von Kapital an eine Kapitalgesellschaft gekommen ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Am beschloss die Gesellschafterversammlung von LEJA, die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und deren Gesellschaftskapital von 20.000.000 ITL auf 58.400.000.000 ITL zu erhöhen. Das Versammlungsprotokoll wurde von Herrn Speranza in seiner Eigenschaft als Notar aufgenommen. Darin war festgehalten, dass eine Gesellschafterin von LEJA, die Tecnoitalia Srl, die gesamte beschlossene Kapitalerhöhung gegen Einlage von 6.244 Aktien der im Handelsregister des Gerichts in Koper (Slowenien) eingetragenen Gesellschaft Lama dd gezeichnet habe. Ein Sachverständiger schätzte den Wert der genannten Aktien auf 58.380.000.000 ITL. Nach Genehmigung des Beschlusses durch die Corte di appello di Venezia wurde der Rechtsakt der Kapitalerhöhung mit dem in der betreffenden nationalen R...

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