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SWI 9, September 2010, Seite 444

DBA Brasilien und § 19 Abs. 4 KStG

Beabsichtigt ein ausländischer Konzern, das (operative) Leasinggeschäft mit Großgeräten für geologische Exploration über eine in Österreich errichtete Gesellschaft abzuwickeln, wobei aber das operative Durchführungsgeschäft über eine niederländische Tochtergesellschaft erfolgen soll, weil die finanzierenden US-Banken eine Bilanzierung in US-Dollar verlangen und nur in den Niederlanden die Bilanzierung in Fremdwährung zulässig ist, dann sind die aus den Niederlanden an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nach Maßgabe des § 10 KStG steuerfrei.

Die Steuerbefreiung ginge nur dann verloren, wenn die „Switch-over-Klausel“ des § 10 Abs. 4 KStG angewendet werden muss. Dies wäre dann der Fall, wenn die ausschüttende ausländische Tochtergesellschaft schädliche Passiveinkünfte erzielt und außerdem keiner der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren Besteuerung unterliegt.

Die Vermietung von Wirtschaftsgütern (operatives Leasing) führt allerdings dann zu keinen schädlichen Passiveinkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft, wenn diese mit eigenen Arbeitskräften und mit eigenen Büroräumlichkeiten ausgestattet ist und wenn diese Vermietung im Rahmen einer Bewirtschaftung...

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