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EuGH: Verjährung von Mehrwertsteueransprüchen und Bemessungsgrundlage bei Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
In seinem Urteil vom Rs. C-85/97 Société financière d'investissements SPRL (SFI) hatte sich der EuGH mit Fragen des Tribunal de première instance Lüttich in einem Rechtsstreit über die Bestimmung des Beginns der Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Mehrwertsteuer für die Überlassung eines in Luxemburg gemieteten Fahrzeugs an einen der Arbeitnehmer sowie über die Berechnungsgrundlage für diese Steuer zu befassen. Die SFI machten gegenüber den belgischen Steuerbehörden geltend, daß der Anspruch auf Zahlung der Mehrwertsteuer für die Überlassung der Fahrzeuge an ihre Arbeitnehmer verjährt sei. Auch über die Methode zur Berechnung der Sachbezüge in Form der Überlassung eines von der SFI bei einer in Luxemburg ansässigen Gesellschaft gemieteten Fahrzeugs an einen Arbeitnehmer für dessen Privatfahrten vertraten die SFI und die belgischen Steuerbehörden entgegengesetzte Standpunkte.
Als erstes wollte das mit dem Rechtsstreit befaßte Gericht im wesentlichen wissen, wann die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Zahlung der Mehrwertsteuer beginnt. Der EuGH befaßte sich zunächst mit den maßgebenden Bestimmungen der 6. MWSt-RL. Art. 10 der 6. MWSt-RL betrifft nach seiner Übersc...