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Pyrrhussieg in der Rs. Bauer
Mit dem Urteil vom in der Rs. C-360/06, Bauer, hat der EuGH ausgesprochen, dass eine 100%ige Kommanditbeteiligung einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH an einer österreichischen und spanischen Personengesellschaft grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit fällt. Hinsichtlich der österreichischen Personengesellschaftsbeteiligung kommen jedoch keine Grundfreiheiten zur Anwendung, weil sich der streitgegenständliche Sachverhalt 1988 zugetragen hat; zu einem Zeitpunkt, da Österreich weder Mitglied der EU noch des EWR war. Hinsichtlich der Beteiligung an der spanischen Personengesellschaft kommt Thömmes (IWB Nr. 21 vom , 1063 ff.; Fach 11a, 1201 ff.) in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass der Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit für den Steuerpflichtigen nur einen Pyrrhussieg darstellen könnte. Das spanische Gesellschaftsrecht sieht nämlich vor, dass selbst bei einer 100%igen Kommanditbeteiligung keine beherrschende Einflussnahmemöglichkeit auf die Personengesellschaft besteht.