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Kommission: Aktionsplan der EU-Kommission zur wirksameren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs
Die Europäische Kommission verabschiedete am eine Mitteilung, die einen kurzfristigen Aktionsplan mit einer Liste zukünftiger Legislativmaßnahmen enthält, welche die Möglichkeiten der Steuerverwaltungen verbessern soll, Mehrwertsteuerbetrug zu verhindern oder zu entdecken (insbesondere Fälle von „Karussellbetrug“) und geschuldete Steuern einzutreiben. Darüber hinaus wurden zwei Maßnahmen zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie angenommen. Die erste Maßnahme zielt auf die derzeitige Betrugspraxis der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Wareneinfuhr ab, die zweite Maßnahme soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, einen Warenlieferanten, der seine Lieferung nicht an seine Mehrwertsteuerbehörde gemeldet hat, für den Mehrwertsteuerausfall haftbar zu machen, der durch seinen fehlenden Kunden in einem anderen Mitgliedstaat entsteht.
In der Mitteilung wird ein Gesamtkonzept mit dem Ziel vorgeschlagen, den Steuerverwaltungen wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in verschiedenen Phasen an die Hand zu geben. Im Aktionsplan werden Maßnahmen vorgeschlagen, durch die:
potenzielle Betrüger daran gehindert werden sollen, das Mehrw...