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Flugzeugvermietung durch vermögensverwaltende österreichische Personengesellschaft
(BMF) – Gründen eine deutsche und eine österreichische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Personengesellschaft, deren Funktion darin besteht, ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (Rz. 5418 ff. EStR), die nicht zum Entstehen einer inländischen Personengesellschaftsbetriebsstätte für die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft führen kann.
Dies hat zur Folge, dass die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft mangels inländischer Betriebsstätte gemäß Art. 7 bzw. Art. 21 DBA Deutschland in Österreich im gegebenen Zusammenhang zu keiner Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden kann.
Wenn aufgrund der in Deutschland angewendeten „Geprägetheorie“, die allerdings in Österreich abgelehnt wird (siehe Rz. 6015 EStR), aus deutscher Sicht der Bestand einer inländischen Betriebsstätte angenommen werden sollte, so hat dies nicht zur Folge, dass Deutschland Betriebsstättenbesteuerungsrechte an Österreich abzutreten hätte. Denn wenn Österreich „aufgrund des Abkommens“ an einer Besteuerung gehindert ist, verpflichtet Art. 23 DBA Deutschland nicht mehr zur Steuerfreistellung in Deutschland. ...