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SWI 5, Mai 2002, Seite 210

Britische Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschafts- und Steuerjahr

Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft („general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für ein Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die Veranlagung 2002 das von März 2002 bis Jahresende erzielte Einkommen und für die Veranlagung 2003 jenes für die Zeit von Jänner und Februar 2003 nach österreichischem Recht zu ermitteln ist. Hierbei hat eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG stattzufinden (BFH v. , BStBl. II 1990, 175). Auf die österreichische Steuer der beiden Jahre ist sodann - jeweils entsprechend aliquotiert - jene britische Einkommensteuer anzurechnen, die in Großbritannien auf die in Österreich in den beiden Jahren besteuerten Einkünfte entfällt.

Es ist einzuräumen, dass die für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärungen erforderliche Umrechnung und Verteilung der für das Wirtschaftsjahr vom 1. September bis 31. August in Großbritannien erstellten Jahresabschlussergebnisse und eine korrespondierende Zuordnung der britischen E...

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